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aktualisiert am 18. August 2013

Statuten der Sozialdemokratischen Partei Kaiseraugst
Unter dem Namen "Sozialdemokratische Partei Kaiseraugst" wurde am 17. November 1975 eine Sektion der Sozialdemokratischen Partei des Kantons Aargau in Kaiseraugst gegründet. Die Sozialdemokratische Partei Kaiseraugst ist ein Verein gemäss Art. 60ff ZGB.

1. Zweck
Die Sozialdemokratische Partei Kaiseraugst setzt sich zum Ziel, die Entwicklung der Gemeinde in sozialer, wirtschaftlicher und politischer Hinsicht, im Sinne des demokratischen Sozialismus, zu fördern und sicherzustellen.

2. Mitgliedschaft
Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Kaiseraugst ist jede Person, ohne Unterschied der Nationalität und des Geschlechts, die diese Statuten und das Programm der Partei anerkennt, die Sozialdemokratie aktiv unterstützt und den Mitgliederbeitrag regelmässig bezahlt.

3. Organisation
a. Generalversammlung
Die Generalversammlung der Partei ist das oberste Organ. Ihre Beschlüsse sind für den Parteivorstand und die Mitglieder verbindlich. Die Generalversammlung ist jährlich durchzuführen.

Die Aufgaben der Generalversammlung sind:
- Wahl des Präsidenten, des Kassiers, des Aktuars und der anderen Vorstandsmitglieder
- die Wahl der Revisoren
- die Decharché Erteilung an den Vorstand
- die Abnahme der Jahresrechnung
- Befinden über Mutationen (auf Antrag)
- das Beschliessen von Statutenänderungen
- das Festsetzen des Sektionsmitgliederbeitrages

b. Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus mindestens 5 bis höchstens 11 Mitglieder zusammen, diese sind:
- Präsident/in
- Vize-Präsident/in
- Kassier/in
- Aktuar/in
- Beisitzer/innen

Die Aufgaben des Vorstand sind:
- Bestimmen der politischen Richtlinien gemäss Artikel 1
- Einberufen der Generalversammlung sowie der übrigen Versammlungen
- Verhandlungen mit den Behörden
- Verhandlungen mit anderen Parteien und Organisationen

Der Vorstand wird durch die Generalversammlung jährlich gewählt.

c. Ausschüsse
Der Vorstand kann nach Bedarf Ausschüsse einsetzen. Zweck dieser Ausschüsse ist es, Gemeindevorhaben zu analysieren, um den Vorstand und die Versammlungen zu beraten.

Es können Frauen-, Jugend- sowie weitere dem Zweck der Sozialdemokratie dienliche Gruppen gebildet werden.

4. Mittel
Um die laufenden Ausgaben zu decken, wird ein Jahresbeitrag erhoben. Dieser setzt sich zusammen aus:
a) Anteil Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS)
b) Anteil Sozialdemokratische Partei des Kantons Aargau (SPA)
c) Anteil Sozialdemokratische Bezirkspartei Rheinfelden
d) Anteil Sozialdemokratische Partei Kaiseraugst

Der Anteil der Sozialdemokratischen Partei Kaiseraugst wird jeweils von der Generalversammlung festgelegt. Die übrigen Anteile werden vom Kantonalen resp. SPS- Parteitag festgesetzt.

5. Verbindlichkeiten
Im Übrigen gelten die Statuten der SPS und der SPA.
Die ersten Statuten wurden an der Generalversammlung vom 7. Februar 1976 genehmigt.
Die vorliegenden, abgeänderten Statuten wurden auf Antrag des Vorstandes am 20.März 1987 durch die
Generalversammlung genehmigt.

Statuten SP Kaiseraugst, 4. Juni 2003

Präsidentin: Marianne Grauwiler
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